Anhänger sind wahre Transportwunder und kommen auf vielfältige Weise zum Einsatz. Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist, spielt die Beleuchtung am Anhänger eine entscheidende Rolle. Deswegen gelten für das Ziehen eines Anhängers gesetzliche Vorgaben, die es unbedingt einzuhalten gilt. Welche Leuchten am Anhänger Pflicht sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Rückleuchten am Anhänger
Da Anhänger üblicherweise die Beleuchtung am Zugfahrzeug verdecken, ist es erforderlich, dass die Beleuchtung am Anhänger in gleicher Weise vorhanden ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Gespann, bestehend aus ziehendem Fahrzeug und Anhänger, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig als solches erkannt und angemessen reagiert werden kann – besonders bei schlechten Sichtverhältnissen. Anhand der mit dem Zugfahrzeug gekoppelten Elektronik werden alle Leuchtsignale, z. B. für Bremsen, Blinker & Co., auf den Anhänger übertragen.
Beleuchtung an der Vorderseite des Anhängers
Die Vorderseite des Anhängers ist die dem Zugfahrzeug zugewandte Seite. Hier ist die Beleuchtung optional in Form von zwei weißen, nicht dreieckigen Rückstrahlern. Wer möchte, kann außerdem zwei weiße Spurhalteleuchten anbringen.
Obligatorisch können sogenannte Begrenzungsleuchten sein, wenn eine gewisse Mindestbreite des Anhängers überschritten wird. Dies gilt immer dann, wenn der Anhänger mehr als 40 cm über die rückseitige Beleuchtung des ziehenden Fahrzeugs hinausragt. Bei geringerer Breite können Begrenzungsleuchten angebracht werden, müssen aber nicht.
Beleuchtung an der Rückseite des Anhängers
Grundsätzlich ist die Rückseite eines Anhängers das Wichtigste, was die Beleuchtung betrifft. Welche Rückleuchten für den Anhänger vorhanden sein müssen, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt.
Hierzu gehören:
- 2x rote Bremsleuchten
- 2x rote Rückstrahler in dreieckiger Form
- 2x rote Schlussleuchten
- 2x gelbe Blinkleuchten
- mindestens eine rote Nebelschlussleuchte
- Kennzeichenbeleuchtung
Diese Leuchten müssen in jedem Fall am Anhänger angebracht sein. Orientierung bietet die auch beim Zugfahrzeug verpflichtende Beleuchtung, weswegen ein Anhänger nicht nur mit einem eigenen Kennzeichen ausgestattet, sondern dieses im Dunkeln auch beleuchtet sein muss. Eine Leuchte am Anhänger, die beim Rückwärtsfahren aufleuchtet, ist hingegen nicht zwingend notwendig.
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- [Sicher unterwegs] - Die Rückleuchten verfügen über einen 13-poligen Stecker und bieten Funktionen wie Schlusslicht, Bremslicht, Blinker, Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. So bleibt Ihr Anhänger jederzeit gut sichtbar. Vorbohrungen erleichtern die Montage.
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Beleuchtung an der Seite des Anhängers
Anders als bei einem Pkw müssen Anhänger auch seitlich beleuchtet sein. Somit sollen Anhänger und Fahrzeug im Dunkeln optisch unterschieden und damit besser erkannt werden können. Die seitliche Beleuchtung muss aus gelben Rückstrahlern bestehen, die nicht dreieckig sein dürfen. Bei mehr als 6 Metern Länge bedarf es sogar gelber Seitenmarkierungsleuchten.
Zusätzlich können bei besonders breiten Modellen Umrissleuchten als Auflage gelten. Diese ersetzen jedoch nicht die bereits erwähnten Begrenzungsleuchten und dürfen auch erst ab einer Breite von mehr als 1,80 m montiert werden. Ab einer Breite von 2,10 m sind Umrissleuchten, außer bei land- und forstwirtschaftlichen Anhängern, generell Pflicht.
Bußgelder bei fehlender oder unzureichender Beleuchtung am Anhänger
Fehlen vorgeschriebene Beleuchtungen am Anhänger, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend sanktioniert wird. Die Strafen sind jedoch moderat, Fahrverbote und Punkte in Flensburg sind hierbei ausgeschlossen.
Bei allgemeinen Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften werden pauschal 15 € fällig, das Anbringen nicht zugelassener Beleuchtungen, z. B. wenn die Bremsleuchten eine andere Farbe als Rot haben, wird mit 20 € geahndet.

